1. Wahlunterlagen
Grundsätzlich erhalten alle Wählerinnen und Wähler vor der Kommunalwahl die Wahlunterlagen für die Kreistags-, Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen nach Hause zugestellt, damit eine bessere Vorbereitung aufgrund der verschiedenen Stimmen und Wahlmöglichkeiten für Sie möglich ist und Sie diese bereits ausgefüllt ins Wahllokal mitbringen können. Den Stimmzettel der Europawahl erhalten Sie dann erst im Wahllokal.
Wenn jemand von der Briefwahl Gebrauch machen will und entsprechend einen Wahlscheinantrag gestellt hat, erhält er gesondert davon die Briefwahlunterlagen für alle Wahlen, die an diesem Tag durchgeführt werden – Kreistagswahl, Gemeinderatswahl, Ortschaftsratswahl und Europawahl. Darin enthalten sind dann auch Rücksendeumschläge an das Wahlamt – einen Rücksendeumschlagin gelb für die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) und einen Rücksendeumschlagin rosa für die Europawahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die Stimmzettel und die unterzeichnete Versicherung an Eidesstatt jeweils für Europawahl und für die Kommunalwahlen in die entsprechenden Rücksendeumschläge legen und die Rücksendeumschläge auch getrennt an das Wahlamt zurückzusenden oder bei uns einzuwerfen sind. Der rosa Rücksendeumschlag der Europawahl darf dabei nicht in den gelben Rücksendeumschlag der Kommunalwahlen mit eingelegt werden.
Nutzen Sie gerne auch unsere Bilderdarstellung Anleitung für die korrekte Zusammenstellung Ihrer Briefwahlunterlagen.
Je nachdem, wann Sie eine Briefwahl beantragt haben, kann es passieren, dass Sie sowohl die Stimmzettel der Kommunalwahl für die Urnenwahl zugesendet bekommen haben und erst später Briefwahlunterlagen für alle Wahlen erhalten. Das lässt sich durch die aufwendige Unterlagenvorbereitung und Austragezeitpunkt nicht steuern. Als Briefwähler können Sie dann die zugesandten Stimmzettel der Kommunalwahl für die Urnenwahl unbeachtet lassen und verwenden wie beachsichtig nur die Briefwahlunterlagen.
2. Briefwahlantrag weiterhin wie folgt möglich
Wer sich für die Briefwahl entscheidet, kann diese auch noch regulär bis Freitag, 07. Juni 2024, um 18.00 Uhr bei uns beantragen.
Wichtig: Wenn Sie einen Antrag auf Briefwahl erst ab Donnertag, 06. Juni 2024, stellen, können wir eine rechtzeitige Zustellung nicht mehr gewährleisten. In diesem Fall sollten Sie die Antragsstellung mit der gleichzeitigen Abholung zu unseren Öffnungszeiten einplanen.
Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die bereits beantragen Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können bis Samstag, 08. Juni 2024, 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Hierzu ist bei der Gemeinde Elztal am Samstag, dem 08. Juni 2024, von 08.00 bis 12.00 Uhr, eine Besetzung eingerichtet.
In Ausnahmefällen, wie eine plötzliche Erkrankung, kann die Briefwahl auch noch am Wahlsonntag, 09. Juni 2024, bis 15.00 Uhr im Rathaus Dallau, Zimmer Nr. 106, beantragt werden.
Grundsätzlich gilt: Als Briefwähler müssen Sie dafür sorgen, dass ihre Briefwahlunterlagen am Wahltag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr beim Briefwahlvorstand im Rathaus Dallau vorliegen. Bitte beachten Sie bei Postversand die Zustellungsdauer.
3. Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung nach der Wahl
Am Montag, 10. Juni 2024, sind alle Beschäftigten der Gemeindeverwaltung in die Ermittlung der Wahlergebnisse eingebunden. Das Rathaus bleibt daher an diesem Tag geschlossen.