Kommunal- und Europawahl 2024: Gemeinde Elztal

Kommunal- und Europawahl 2024: Gemeinde Elztal

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Kommunal- und Europawahl 2024

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Die Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte in Elztal sowie die Kreistagswahl und die Europawahl findet am Sonntag, 09. Juni 2024, statt.

Wahlergebnisse für Elztal

Die Auszählung der Wahlen erfolgt am Sonntag, 09.06.2024 unmittelbar nach Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr. Es wird zunächst die Europawahl in den jeweiligen Wahllokalen ausgezählt und anschließend mit der Ermittlung des Ergebnisses der Kreistagswahl für alle Wahlbezirke im Rathaus Dallau begonnen. Je nach Dauer beginnt dann voraussichtlich die Auszählung unserer Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen erst am Montagmorgen.

Die mittels einer Wahlsoftware erfassten Ergebnisse können Sie immer zeitnah abrufen. So kann die Entwicklung bei der Erfassung mitverfolgt werden und auch das vorläufige amtliche Ergebnis für Elztal abgelesen werden.

zur Präsentation der Wahlergebnisse

zur Bekanntmachung der Wahlergebnisse als PDF-Dokument

Letzte Infos vor der Wahl - Urnenwahl

Kurz vor dem Wahlsonntag möchten wir allen Wählerinnen und Wählern, die am Sonntag zur Wahl in die Wahllokale gehen möchten, letzte Informationen kompakt zusammengestellt geben.

1. Wahllokale

In Elztal sind jeweils in den Ortsteilen folgende Wahllokale für Sie eingerichtet:

Auerbach – Ev. Gemeindehaus, Am Kirchbrunnen 3
Dallau – Dorfgemeinschaftsraum (Zugang bei Schule), Hauptstr. 8
Muckental – Dorfgemeinschaftshaus (Am Sportplatz), Sportplatzstr. 20a
Neckarburken – Dorfgemeinschaftshaus, Schillerstr. 8
Rittersbach – Kath. Gemeindehaus (hinter kath. Kirche), Riemenweg

2. Vergabe Ihrer Stimmen

Grundsätzlich sollten alle Wählerinnen neben der Wahlbenachrichtigung Ihre ausgefüllten Stimmzettel, die Sie bereits vorab nach Hause zugesendet bekommen haben, ins Wahllokal mitbringen. Hier erhalten Sie dann nach Feststellung Ihrer Person die zugehörigen Stimmzettelumschläge ausgehändigt. Nur im Falle der Europawahl erhalten Sie den Stimmzettel und können diesen dann ohne Umschlag unlesbar gefaltet in die Urne zu werfen.
Es stehen in den Wahllokalen insgesamt vier Wahlurnen getrennt nach den Wahlarten bereit.
Ihre Stimmen können wie auf den ebenfalls übersandten Merkblättern ausführlich erläutert wie folgt vergeben:

Europawahl: Sie haben 1 Stimme

Kreistagswahl:

  • Sie haben insgesamt 5 Stimmen und
  • dürfen einzelnen Bewerberinnen/Bewerber maximal 3 Stimmen geben.
  • Sie dürfen nur die Bewerberinnen/Bewerber wählen, die aufgeführt sind.
  • Sie dürfen die Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge verteilen.

Gemeinderatswahl:

  • Sie haben insgesamt 19 Stimmen und
  • dürfen einem einzelnen Bewerberinnen/Bewerbern maximal 3 Stimmen geben.
  • Sie dürfen die Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge verteilen.
  • Sie dürfen nur die Bewerberinnen/Bewerber wählen, die aufgeführt sind.
  • Sie dürfen für jeden Wohnbezirk (entspricht Ortsteilen) nur so vielen Bewerbern Stimmen vergeben, wie für den Wohnbezirk zu wählen sind. Das sind für
    • Auerbach - 4 Vertreterinnen/Vertreter
    • Dallau – 8 Vertreterinnen/Vertreter
    • Muckental – 2 Vertreterinnen/Vertreter
    • Neckarburken – 3 Vertreterinnen/Vertreter
    • Rittersbach – 2 Vertreterinnen/Vertreter

Ortschafsratswahlen Auerbach, Dallau, Neckarburken, Rittersbach

  • Sie haben insgesamt 6 Stimmen und
  • dürfen einzelnen Bewerberinnen/Bewerbern maximal 3 Stimme geben.
  • Sie dürfen die Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge verteilen.
  • Sie dürfen nur die Bewerberinnen/Bewerber wählen, die aufgeführt sind.

Ortschaftsratswahl Muckental (Mehrheitswahl)

  • Sie haben insgesamt 6 Stimmen und
  • dürfen einzelnen Bewerberinnen/Bewerbern maximal 1 Stimme geben.
  • Sie dürfen auch anderen wählbaren Personen in der freien Zeile maximal 1 Stimme geben.

Letzte Infos vor der Wahl - Briefwahl

1. Wahlunterlagen

Grundsätzlich erhalten alle Wählerinnen und Wähler vor der Kommunalwahl die Wahlunterlagen für die Kreistags-, Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen nach Hause zugestellt, damit eine bessere Vorbereitung aufgrund der verschiedenen Stimmen und Wahlmöglichkeiten für Sie möglich ist und Sie diese bereits ausgefüllt ins Wahllokal mitbringen können. Den Stimmzettel der Europawahl erhalten Sie dann erst im Wahllokal.

Wenn jemand von der Briefwahl Gebrauch machen will und entsprechend einen Wahlscheinantrag gestellt hat, erhält er gesondert davon die Briefwahlunterlagen für alle Wahlen, die an diesem Tag durchgeführt werden – Kreistagswahl, Gemeinderatswahl, Ortschaftsratswahl und Europawahl. Darin enthalten sind dann auch Rücksendeumschläge an das Wahlamt – einen Rücksendeumschlagin gelb für die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) und einen Rücksendeumschlagin rosa für die Europawahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die Stimmzettel und die unterzeichnete Versicherung an Eidesstatt jeweils für Europawahl und für die Kommunalwahlen in die entsprechenden Rücksendeumschläge legen und die Rücksendeumschläge auch getrennt an das Wahlamt zurückzusenden oder bei uns einzuwerfen sind. Der rosa Rücksendeumschlag der Europawahl darf dabei nicht in den gelben Rücksendeumschlag der Kommunalwahlen mit eingelegt werden.

Nutzen Sie gerne auch unsere Bilderdarstellung Anleitung für die korrekte Zusammenstellung Ihrer Briefwahlunterlagen.

Je nachdem, wann Sie eine Briefwahl beantragt haben, kann es passieren, dass Sie sowohl die Stimmzettel der Kommunalwahl für die Urnenwahl zugesendet bekommen haben und erst später Briefwahlunterlagen für alle Wahlen erhalten. Das lässt sich durch die aufwendige Unterlagenvorbereitung und Austragezeitpunkt nicht steuern. Als Briefwähler können Sie dann die zugesandten Stimmzettel der Kommunalwahl für die Urnenwahl unbeachtet lassen und verwenden wie beachsichtig nur die Briefwahlunterlagen.

2. Briefwahlantrag weiterhin wie folgt möglich

Wer sich für die Briefwahl entscheidet, kann diese auch noch regulär bis Freitag, 07. Juni 2024, um 18.00 Uhr bei uns beantragen.
Wichtig: Wenn Sie einen Antrag auf Briefwahl erst ab Donnertag, 06. Juni 2024, stellen, können wir eine rechtzeitige Zustellung nicht mehr gewährleisten. In diesem Fall sollten Sie die Antragsstellung mit der gleichzeitigen Abholung zu unseren Öffnungszeiten einplanen.
Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die bereits beantragen Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können bis Samstag, 08. Juni 2024, 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Hierzu ist bei der Gemeinde Elztal am Samstag, dem 08. Juni 2024, von 08.00 bis 12.00 Uhr, eine Besetzung eingerichtet.
In Ausnahmefällen, wie eine plötzliche Erkrankung, kann die Briefwahl auch noch am Wahlsonntag, 09. Juni 2024, bis 15.00 Uhr im Rathaus Dallau, Zimmer Nr. 106, beantragt werden.

Grundsätzlich gilt: Als Briefwähler müssen Sie dafür sorgen, dass ihre Briefwahlunterlagen am Wahltag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr beim Briefwahlvorstand im Rathaus Dallau vorliegen. Bitte beachten Sie bei Postversand die Zustellungsdauer.

3. Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung nach der Wahl

Am Montag, 10. Juni 2024, sind alle Beschäftigten der Gemeindeverwaltung in die Ermittlung der Wahlergebnisse eingebunden. Das Rathaus bleibt daher an diesem Tag geschlossen.

Briefwahl - Wie muss die Rücksendung erfolgen?

Für Zusammenstellung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen möchten wir Ihnen mit den nachfolgenden Bildern eine Hilfestellung für die gültige Abgabe Ihrer Stimmen geben.

Anleitung - Richtige Zusammenstellung der Briefwahlunterlagen

Wahlhilfen

Broschüren der Landeszentrale für politische Bildung als Wahlhilfen zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl am 9. Juni 2024

In leichter Sprache und als barrierefreies PDF-Dokument zum Herunterladen

Wahlhilfe Kommunalwahlen 2024

Wahlhilfe Europwahl 2024

 

Zur besseren Vorbereitung auf die Europawahl kann Sie einen Muster-Stimmzettel der Europawahl 2024 hier vorab der Wahl einsehen.

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