Grundsteuerreform: Gemeinde Elztal

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Grundsteuerreform

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Informationen zur Grundsteuerreform für Grundstückseigentümer

Informationen zur Grundsteuerreform für Grundstückseigentümer

Grundsteuer B (Grundvermögen)

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen für die Grundsteuer B ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Eine Kulanzzeit für die Erklärungsabgabe schließt sich an. Wird auch nach nochmaligem Erinnerungsschreiben keine Erklärung innerhalb der gewährten Kulanzzeit abgegeben, droht die Festsetzung eines Zwangsgeldes durch das Finanzamt.

Grundstückseigentümer die Ihre Erklärung bereits abgegeben haben, erhalten als Nächstes Ihren Grundsteuerwert- und Ihren Grundsteuermessbescheid. Erste Bescheide wurden seitens der Finanzbehörden bereits verschickt. Der Versand der Bescheide wird sich voraussichtlich bis ins Jahr 2024 hinein erstrecken.

Es empfiehlt sich die Daten der übermittelten Bescheide nochmals auf Richtigkeit zu überprüfen. Sind die Angaben korrekt müssen Sie nichts mehr unternehmen. Bei Fehlern/Unstimmigkeiten in den Bescheiden -z.B. versehentliche Nichtangabe der überwiegenden Wohnnutzung- setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Finanzamt in Verbindung.

Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftlicher Besitz)

Die Informationsschreiben für die privaten Grundstückseigentümer betreffend die Grundsteuer A für land- u. forstwirtschaftlichen Besitz wurden von den Finanzämtern im Januar diesen Jahres verschickt. Die Frist für die Erklärungsabgabe endet hier am 31.03.2023. Bei Nichtabgabe innerhalb der Frist folgen im 2. Quartal 2023 Erinnerungsschreiben des Finanzamtes.

Grundsteuer A und B

Die erforderlichen Daten zur Erklärung der Grundsteuer A und B sowie Unterstützungsangebote der Finanzbehörden zur Erklärungsabgabe wie Schritt für Schritt Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden.

Die Grundsteuermessbescheide der Grundstückseigentümer in Elztal übermittelt das Finanzamt auch der Gemeinde. Die Gemeinde bestimmt im Anschluss den Hebesatz auf die Grundsteuermessbeträge und damit die individuelle Höhe der Grundsteuer A und B ab dem Jahr 2025. Die Hebesätze werden von der Gemeinde im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ausfällt, werden wir entsprechend erst im finalen Grundsteuerbescheid der Gemeinde im Jahr 2024 mitteilen können. Bis dahin können leider keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 gegeben werden.

     

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