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Informationen zu potentiellen Windkraftflächen in der Gemeinde Elztal
In seiner Sitzung am 17.07.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Elztal beschlossen, die im Vorfeld durch ein Ingenieurbüro ermittelten Potentialflächen für Windenergie an den Verband Region-Rhein- Neckar weiterzugeben. Mit dem am 01.02.2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind an Land Gesetz“) verpflichtet der Bund die Länder zum Nachweis bestimmter Flächenanteile für die Nutzung von erneuerbaren Energien. Zielmarke in Baden-Württemberg ist hier eine Ausweisung von 2 % der Landesfläche. Baden-Württemberg hat in der Folge die Regionalverbände verpflichtet entsprechende Flächen in den Regionalplänen auszuweisen.
Die einzelnen Potentialflächen werden nun vom Regionalverband geprüft, offengelegt und dann eventuell in den Planentwurf übernommen. Alle potentiellen Flächen und die Festlegungen der Ausschlusskriterien finden Sie nachfolgende als PDF-Dokumente zur Einsichtnahme: