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Als Wahltag für die Wahl des Deutschen Bundestages wurde Sonntag, 23. Februar 2025, festgelegt.
Erläuterungen zur Briefwahl
Um bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 von der Briefwahl Gebrauch zu machen, muss ein Wahlschein beim Wahlamt beantragt werden.
Es gibt hierzu folgende Beantragungsmöglichkeiten:
Dies kann durch Zusendung des Wahlscheinantrags erfolgen, den Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Die Beantragung eines Wahlscheines ist grundsätzlich noch bis zum Freitag, 21. Februar, 15.00 Uhr möglich.
Sie können bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12.00 Uhr Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt -Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ebenso kann die Beantragung eines Wahlscheines noch bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12.00 Uhr, per Internet erfolgen. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung (Wahlbezirks- und Wählernummer) müssen Sie in das Antragungsformular zwingend eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsboten zugestellt. Zum Wahlscheinantrag
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@elztal.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Alle Anträge auf Briefwahlunterlagen, die ab Donnerstag, 20. Februar 2025, 12.00 Uhr beantragt werden, können nur noch durch persönliches Vorsprechen im Rathaus erfolgen, da die Briefwahlunterlagen mitgegeben werden und eine Zustellung für die rechtzeitige Stimmabgabe nicht mehr gewährleistet werden kann. Alternativ muss bei Anträgen die Abholung der Briefwahlunterlagen durch die Antragssteller erfolgen.
Empfehlung für eine verlässliche Briefwahl: Für eine gültige Stimmabgabe müssen die Briefwahlunterlagen bis spätestens um 18.00 Uhr am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, im Rathaus abgegeben worden sein. Um die rechtzeitige Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen generell, ungeachtet der beschriebenen theoretischen Möglichkeiten sowohl den Antrag als auch die Abholung der Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung zu den Öffnungszeiten vorzunehmen und diese auch am besten gleich vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und unmittelbar in die Wahlurne zu geben. Damit gehen Sie jeglichen Unsicherheiten bei Versand und Rückversand der Unterlagen aus dem Weg und erreichen eine verlässliche Stimmabgabe. Bitte im Falle der Abholung für Dritte eine Vollmacht des Wählers im Bürgerbüro mit vorlegen.
Hinweis für die Ortschaft Muckental: Das Wahllokal für Muckental wird im ehemaligen Rathaus eingerichtet. Wir möchten daher alle Wählerinnen und Wähler, die beim Gehen oder Treppensteigen eingeschränkt sind, besonders auf die Möglichkeit der Briefwahl hinweisen.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro während der Sprechzeiten unter Tel.: 06261 / 8903-18 oder -17 oder per E-Mail an buergerbuero@elztal.de.
Briefwahl am Wahlwochendende
Für die Zeit nach Freitag, 15.00 Uhr, gelten besondere Regelungen für Wahlberechtigte, die noch kurzfristig von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchten:
- Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, können noch bis zum Tag vor der Wahl, bis Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Hierzu erreichen Sie das Wahlamt der Gemeinde Elztal an diesem Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr, unter Tel. 0162 933 8423.
- Bei Nachweis einer plötzlichen Erkrankung können Sie Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis 15.00 Uhr im Rathaus Dallau erhalten. Setzen Sie sich dazu unter Tel. 06261 8903 – 18 mit dem Wahlamt ab Sonntag, 08.00 Uhr in Verbindung.
- Die Rückgabe der Briefwahlunterlagen muss in jedem Fall bis spätestens um 18.00 Uhr am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, im Rathaus Dallau mit Einwurf im Briefkasten erfolgen.