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Erneuerbare Energien

Informationen zu den Erneuerbare Energien

Es ist ein globales Thema, aber wir werden uns als kleine Kommune immer mehr damit befassen. Wir möchten daher allen Bürgerinnen und Bürgern auf den nachfolgenden Seiten Informationen zu diesem breitgefächerte Thema geben und konkret auf Maßnahmen und Projekte in unserer Gemeinde verweisen.

Kommunale Wärmeplanung

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 33 Abs. 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

Die Gemeinde Elztal führt bis Sommer 2027 ihre kommunale Wärmeplanung durch. Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) wurde die Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis mit Sitz in Buchen (Odenwald) beauftragt.

Auf Grundlage des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Bundesgesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmnetze (WPG) sind laut § 5 alle Kommunen unabhängig von ihrer Einwohnerzahl verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2028 eine Kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gilt eine verkürzte Frist bis zum 30. Juni 2026. Die Ausarbeitungen der Wärmeplanung sind rechtlich unverbindlich. Auch der Beschluss der kommunalen Wärmeplanung hat keine rechtlichen Auswirkungen für die Kommune, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen.

Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor: „Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.“ Was durch diese Bekanntmachung geschieht.

Gemäß § 18 Abs. 4 des WPG können Betreiber eines bestehenden Wärmenetzes oder Gasverteilernetzes sowie potenzielle Betreiber im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 einen Vorschlag für die Versorgung des beplanten Teilgebiets mittels eines Wärmenetzes oder eines Wasserstoffnetzes vorlegen. Darin stellt er die Annahmen und Berechnungen, die dem Vorschlag zu Grunde liegen, nachvollziehbar und transparent dar. Der Vorschlagszeitraum beginnt mit dieser amtlichen Bekanntmachung und endet sechs Monate nach ihrem Veröffentlichungstag am 24.04.2026.

Kommunale Wärmeplanung

Windenergie

Informationen zu potentiellen Windkraftflächen in der Gemeinde Elztal

In seiner Sitzung am 17.07.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Elztal beschlossen, die im Vorfeld durch ein Ingenieurbüro ermittelten Potentialflächen für Windenergie an den Verband Region-Rhein- Neckar weiterzugeben. Mit dem am 01.02.2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind an Land Gesetz“) verpflichtet der Bund die Länder zum Nachweis bestimmter Flächenanteile für die Nutzung von erneuerbaren Energien. Zielmarke in Baden-Württemberg ist hier eine Ausweisung von 2 % der Landesfläche. Baden-Württemberg hat in der Folge die Regionalverbände verpflichtet entsprechende Flächen in den Regionalplänen auszuweisen.

Die einzelnen Potentialflächen werden nun vom Regionalverband geprüft, offengelegt und dann eventuell in den Planentwurf übernommen. Alle potentiellen Flächen und die Festlegungen der Ausschlusskriterien finden Sie nachfolgende als PDF-Dokumente zur Einsichtnahme:

Ratgeber Photovoltaik

Das EEG 2023 hat zahlreiche Verbesserungen für Hausbesitzer mit sich gebracht, die eine Photovoltaikanlage (PV) auf ihrem Haus installieren möchten. Dennoch ist der unübersichtliche Dschungel an Vorschriften noch nicht aufgelöst.

Den Überblick über alle Details zu behalten fällt selbst Handwerkern nicht leicht. Viele Hausbesitzer
sind oft unsicher, wo sie umfassende und fachkundige Hilfe zu den aktuellen gesetzlichen Grundlagen
sowie zu den wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten bekommen können. Eine umfassende
Beratung ist wichtig und notwendig.

Neben den verschiedenen Beratungsangeboten die beispielsweise durch die Energieagenturen in den
Landkreisen angeboten werden, können sich Interessierte Bürger auch selbst “schlau machen”. Die
Verbraucherzentrale hat den „Ratgeber Photovoltaik – Solarstrom und Batteriespeicher für mein
Haus“ herausgegeben. Das Werk umfasst 238 Seiten. Es ist übersichtlich und leicht lesbar und mit
vielen erklärenden Bildern und Grafiken versehen. Die Autoren Thomas Seltmann und Jörg Sutter
sind seit Jahrzehnten im Solarsektor aktiv und haben so mit ihrer umfassenden Erfahrung ein
empfehlenswertes Werk geschaffen.

Viele Hausbesitzer möchten zunächst Antworten auf einfache, grundlegende Fragen erhalten. Aber anschließend wünschen sie sich auch eine Erläuterung der komplizierten gesetzlichen Zusammenhänge, um die steuerlichen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen besser zu verstehen. Dieser Ratgeber schafft das.

Folgende Fragen werden im Ratgeber beantwortet:

  • Eignet sich mein Hausdach für eine PV-Anlage?
  • Wie viel Strom kann ich mit einer PV-Anlage einsparen?
  • Sollte ich einen Batteriespeicher gleichzeitig installieren lassen?
  • Wie sieht die Wirtschaftlichkeit aus und welche Förderungen gibt es?
  • Was muss ich beachten, wenn ich ein Stecksolargerät anschaffen und betreiben möchte?

Aber auch weiterführende Fragen, wie der Beitrag einer PV-Anlage zum Klimaschutz, die
Möglichkeiten des Betriebs eines E-Mobiles oder einer Wärmepumpe mit eigem Solarstrom, werden kurz erläutert.

Wer sich selbst einen guten Überblick verschaffen möchte, dem kann dieser Ratgeber empfohlen
werden. Er kann im Buchhandel und bei den Verbraucherzentralen im Onlineshop
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de erworben werden (auch als e-book).
 

Photovoltaik für Privathäuser

Informationsveranstaltung der Energieagentur NOK

Baden-Württemberg soll bis 2040 klimaneutral sein.

Beim Blick auf die Stromerzeugung in Deutschland wird deutlich, dass zwar zwischenzeitlich über 50% aus erneuerbaren Energien stammt. Das ist aber nicht genug. Jegliche Anstrengung zählt – unter diesem Motto soll die Photovoltaik-Initiative der Energieagentur Neckar-Odenwald (EAN), gefördert vom Umweltministerium Baden-Württemberg, noch mehr Photovoltaik-Anlagen „auf die Dächer“ des Landkreises bringen. Gerade für Privathäuser ist vor allem Photovoltaik eine ökologische Lösung, die sich meist problemlos und auch ökonomisch umsetzen lässt. Allerdings steht man wie so oft vor einem Berg voller Fragen, die man selbst meist nicht zuverlässig beantworten kann.

Zu diesem Zweck fand am Dienstag, den 18.07.2023 im Rathaus Dallau Sitzungssaal eine Info – Veranstaltung statt.

Die Energieagentur NOK informierte unter anderem zu folgenden Themen:

  • Individuelle Dimensionierung einer PV-Anlage, Batteriespeichergröße und ob sich eine solche Anlage lohnt.
  • Außerdem wird auf sogenannte Mini-PV-Anlagen auch bekannt als Balkon- oder Steckdosenphotovoltaik eingegangen. Was bringen diese Anlagen, was muss man beachten.
  • Elektroauto: Die wichtigsten Elektroauto-Mythen- und was an Ihnen dran ist. Was jetzt noch gegen den Batterieantrieb spricht.

Im Nachgang stellen wir Ihnen die beiden Präsentationen zum download zur Verfügung.

Photovoltaikanlagen - Freiflächenanlagen

Mit dem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg verpflichtet, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie und Photovolltaik auszuweisen. Hier finden Sie den Richtlinienkatalog zur Regelung und Planung bzw. Errichtung von Freiflächen-Photovolltaikanlagen in der Gemeinde Elztal.