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Aufstellung von Lärmaktionsplänen
Lärm, der durch Straßen- und Schienenverkehr, von Flughäfen und Industrie- oder Gewerbeanlagen, aber auch Freizeitaktivitäten verursacht wird, ist aus Sicht der Bevölkerung eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit.
Nach einer Studie der Landesanstalt für Umwelt, Naturschutz und Messungen Baden-Württemberg (LUBW) klagen allein in Baden-Württemberg mehr als drei Millionen Menschen über eine zu hohe Lärmbelastung in ihrem Wohnumfeld. Neben der Belästigung durch den Lärm, die die Wohn- und Lebensqualität der Betroffenen spürbar mindert, können auch gesundheitliche Risiken als Folge dauerhafte Lärmbelastungen entstehen.
Die Europäische Union hat deshalb mit der Umgebungslärmrichtlinie, die bereits am 18. Juli 2002 in Kraft getreten ist, ein europaweit einheitliches Konzept zur Erfassung, Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm beschlossen, das als Basis für die Lärmminderungsplanung auf nationaler Ebene dient.
Die Lärmaktionsplanung hat zum Ziel, die übermäßigen Lärmbelastungen aus den verschiedenen Quellen durch ein koordiniertes Vorgehen der unterschiedlichen Planungsträger und zuständigen Behörden abzubauen. Ziel der Kommune ist es, Lärmschwerpunkte zu definieren und Gegenmaßnahmen festzulegen. Nach § 47 e BImSchG sind die betroffenen Kommunen für die Erstellung der Lärmaktionspläne zuständig.
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht zur Lärmaktionsplanung der Gemeinde Elztal seit der Erstaufstellung des Lärmaktionsplanes im Jahr 2016.
- Erstaufstellung - 2016
- 1. Fortschreibung – 2020
- 2. Fortschreibung – 2025