News: Gemeinde Elztal

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Schöffenwahl 2023

Autor: Gemeinde Elztal
Artikel vom 21.02.2023

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 - Jetzt bewerben

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amts- und Landgericht Mosbach als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Elztal und der Jugendhilfeausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Elztal wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt sind und das 70. Lebensjahr nicht vollendet haben. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige im Sinne des Art. 116 Grundgesetz, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, ob sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Wer sich für das Schöffenamt interessiert, kann sich bei der Gemeinde Elztal als seiner Wohnortgemeinde bewerben.

Bewerbungsformulare zur Aufnahme in die Vorschlagsliste können bei der Gemeindeverwaltung Elztal, Hauptamt, Hauptstr. 8, Zimmer 203 (Herr Hornung/Frau Bannert, Tel.: 06261/8903-20 oder 21) abgeholt bzw. angefordert oder hier heruntergeladen werden.

Bewerbungsformular als Jugendschöffin/Jugendschöffe
Bewerbungsformular als Schöffin/Schöffe

Das ausgefüllte Bewerbungsformular schicken Sie bitte bis zum 24. März 2023 an die Gemeinde Elztal, Hauptstr. 8, 74834 Elztal, per Fax an (06261) 890355 oder per E-Mail an info@elztal.de.

Weitere Informationen sowie die Formulare zum Schöffenamt finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de.

Interessenten sollten folgendes beachten: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangen die Bedeutung und das Gewicht des Schöffenamts, dass der Schöffe berufliche und private Interessen zurückzustellen hat, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. Berufliche Hinderungsgründe sind in aller Regel nicht geeignet, eine Verhinderung des Schöffen von der Dienstleistung zu begründen. So hat der Schöffe zu versuchen, sich bei seinen beruflichen Aufgaben vertreten zu lassen. Hinzu kommt, dass es sich in der Regel um eher verhältnismäßig kurzfristige Verhinderungen handelt, denen durch eine Unterbrechung der Hauptverhandlung Rechnung getragen werden kann. Bei einem beabsichtigten Urlaub ist zu prüfen, ob dem Schöffen eine kurzfristige Unterbrechung des Urlaubs oder eine Verschiebung der Reise zuzumuten ist. Der Schöffe hat daher darzulegen, ob und wann eine Buchung der Urlaubsreise vorliegt und wie weit der Urlaubsort vom Gerichtsort entfernt ist.

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