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Hauptbereich
Grundsteuerreform
Artikel vom
09.02.2023
Aktueller Hinweis:
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen für die Grundsteuer B ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Eine Kulanzzeit für die Erklärungsabgabe schließt sich an.
Die Informationsschreiben zur Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) sind mittlerweile versandt worden. Die Abgabefrist für die Erklärung endet hier am 31. März 2023.
Weitere Informationen finden Sie in einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg und auch auf der Informationsseite Grundsteuerreform.